Die Geschichte des German CyberLaw Projects

Diesen Aufsatz habe ich Anfang 1998 verfaßt. Seitdem haben sich einige Veränderungen ergeben, die ich bisher noch nicht eingearbeitet habe: So ist mein Bruder aus Zeitgründen ausgeschieden (er ist nun Webmaster des MTV Kronberg). Außerdem haben wir sämtliche JAVA-Skripte und -Applikationen durch CGI und Perl-Skripte ersetzt. Auch die Struktur unserer Leitseiten hat sich kräftig veränder...

Das German CyberLaw Project in seiner jetzigen Grundform ist seit über einem Jahr online. Vorausgegangen ist dem GCP "Alexanders Netzwesen-Archiv" Hier hatte ich - damals noch alleine - einen Überblick zu Datenschutz und Verschlüsselungstechnik zusammengestellt. Mit der Zeit hat sich der Schwerpunkt auf die in Deutschland beginnende "Kryptodebatte" um ein Verbot starker Verschlüsslungsverfahren verlagert. Ich stand nun vor dem Problem, die gelesenen Aufsätze irgendwie sinnvoll für mich zu archivieren. Über die "Datenbank zur Gewissensfreiheit" bin ich dann auf die Idee gekommen, ein öffentlich zugängliches Archiv aufzubauen. Damit war der Grundstein für das CyberLaw Project gelegt. Wenig später ist dann als "juristischer Partner" Andreas Neumann mit in das Projekt eingestiegen. Das Design und solch nützliche "Kleinigkeiten" wie die Einbindung von Suchfunktionen hat in weiten Bereichen mein Bruder Arne Koch übernommen.

Inzwischen gibt es eine ganze Reihe Web-Sites zum Thema "Netz und Recht". Die juristische Diskussion findet aber weiterhin auf Papier statt. Hierin läßt sich bekanntermaßen schlechter recherchieren als in elektronischen Medien. Zudem dürften nur die wenigsten Interessierten regelmäßig die einschlägigen juristischen Fachzeitschriften lesen. Hier wollen wir eine Hilfe bieten:

Von uns gelesene Aufsätze, Urteile und auch Webseiten werden in "Karteikarten" erfaßt. Neben den üblichen Angaben zu Autor, Titel und Fundstelle, finden sich hierauf auch Stichworte, die einen ersten Aufschluß geben, worum es in dem Text geht. Zu den meisten Aufsätzen und Urteilen gibt es außerdem mehr oder minder lange Zusammenfassungen. Neben der reinen Inhaltsangabe versuchen wir hier, auch die juristisch relevante Argumentation herauszuarbeiten. Die derart gestalteten Karteikarten werden dann in verschiedene Suchsysteme eingebunden.

Zunächst gibt es 17 unterschiedliche Leitseiten zu Spezialthemen wie z.B. Datenschutz, Kryptographie, Providerhaftung oder zu allgemeineren Themen wie Straf- oder Zivilrecht. Hierüber sollte ein schneller Einstieg in die momentan relevanten Themengruppen möglich sein. Zu vielen Problemfeldern bieten wir außerdem selbst verfaßte online abrufbare Aufsätze an, die in das Thema einführen. Zusätzlich zu diesen Leitseiten gibt es die Möglichkeit, über drei verschiedene Indizes zu recherchieren. Der "einfachste" besteht dabei aus einer nach Autoren sortierten HTML-Liste. Daneben gibt es eine über JAVA-Skript realisierte Suchfunktion, über die nach Autoren und Stichworten gesucht werden kann. Schließlich existiert seit neustem eine Volltextsuche in JAVA. Aktuell sind auf diese Weise über 170 Karteikarten abrufbar.

Mit unserem Projekt verfolgen wir also zwei Ziele: Einmal wollen wir natürlich eine umfassende Datenbank zum Cyberlaw aufbauen, in der auch gezielt nach bestimmten Aufsätzen oder Themen recherchiert werden kann. Und zum anderen möchten wir den Einstieg in die unterschiedlichen Themenschwerpunkte des Cyberlaw erleichtern und hierfür eine Anlaufstelle schaffen.

Alexander Koch
Webmaster des German CyberLaw Project (http://gcp.home.pages.de)